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Bin ich von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen?
Ob Sie der Barrierefreiheitspflicht unterliegen, hängt von Ihrem Unternehmensprofil ab. Klar ist: Die Regelung betrifft viele mittelständische und größere Unternehmen. Details dazu finden Sie in unserem ersten Artikel zu diesem Thema. Um sicherzugehen, ob Ihr Unternehmen darunterfällt, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung – insbesondere, wenn Sie international tätig sind. Denn neben der EU haben auch Länder wie die USA, Kanada, Großbritannien oder Südkorea ähnliche Vorgaben.
Aber auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, lohnt es sich, Barrierefreiheit umzusetzen. Schließlich schaffen Sie damit einen Mehrwert, von dem viele Nutzer profitieren. Im Zuge der alternden Gesellschaft wird die Zahl der Menschen mit altersbedingten Einschränkungen stark steigen. Aber auch Kunden, die in hektischen Situationen auf einfache Bedienbarkeit angewiesen sind, bekommen die Vorzüge zu spüren. Barrierefreiheit ist also nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil.
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Was muss ich tun – und kann das nicht die KI für mich übernehmen?
Der erste Schritt ist ein Audit Ihrer Website: Wie barrierefrei ist sie aktuell? Automatisierte Tools und KI können dabei helfen, aber leider stoßen diese oft an ihre Grenzen. Viele Tools decken nur einen Teilbereich ab, andere sind mit den teilweise sehr interpretationsbedürftigen Anforderungen schlicht überfordert.
Ein Beispiel: Anforderungen wie die Nutzung einfacher Sprache oder aussagekräftiger ALT-Texte bei Bildern lassen sich nur schwer automatisiert überprüfen. Deshalb empfehlen wir, zumindest eine manuelle Stichprobe durchzuführen – idealerweise mit Fokus auf die zentralen Seitentemplates Ihrer Website. Auf dieser Basis lassen sich oft schon Muster erkennen, welche Anforderungen zu bearbeiten sind. Vergessen Sie dabei auch nicht die weniger sichtbaren Bereiche wie Extranets oder eingebundene Drittanwendungen wie Chatbots. Auch Dokumente, die über Ihre Seite heruntergeladen werden können (etwa PDFs), müssen barrierefrei sein. Sobald die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, müssen jene Seiten identifiziert werden, für die Anpassungen erforderlich sind. Diese Anpassungen sind dann zu implementieren.
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Und wenn ich es bis zur Frist nicht schaffe, digitale Barrierefreiheit umzusetzen?
Keine Panik: Falls Sie bis zum Stichtag nicht alles umsetzen können, können Sie eine so genannte Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, das verschafft Ihnen einen gewissen Puffer. Öffentliche Stellen sind zu einer solchen Barrierefreiheitserklärung verpflichtet – und auch Unternehmen können dieses Mittel nutzen. In der Erklärung machen Sie transparent, welche Aspekte noch in Bearbeitung sind und warum. Trotzdem sollten Sie zügig an der Umsetzung arbeiten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
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Alle Anpassungen fertig – kann ich jetzt live gehen?
Fast geschafft! Bevor Ihre überarbeitete Website online geht, sollten Sie die Änderungen – wie vor jedem Go Live – gründlich testen. Dies gilt insbesondere, da für die barrierefreie Nutzung neue Technologien zum Einsatz kommen. Die reibungslose Funktion dieser assistierenden Technologien, wie etwa VoiceOver (Sprachausgabe) oder Zoom (Vergrößerung), muss auf dem jeweiligen Betriebssystem getestet werden.
Neben technischen Checks ist es wichtig, dass möglichst auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Seite testen. Sie sind es, die am besten beurteilen können, ob die Bedienung wirklich intuitiv und barrierefrei ist. Ein so genannter Nutzerrat, in dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen vertreten sind, kann helfen, die User Experience gezielt zu bewerten. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage von formal zu erfüllenden Kriterien – sie soll auch eine positive Nutzererfahrung bieten.
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Ist das Thema Barrierefreiheit für mich erledigt, wenn die Website live ist?
Leider nicht ganz! Wie viele digitale Themen ist auch die digitale Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess. Gesetze, Standards und Technologien entwickeln sich ständig weiter und auch die Erwartungen der Nutzer ändern sich.
Deshalb ist es sinnvoll, das Thema Barrierefreiheit in den Workflow der laufenden Website-Optimierung zu integrieren und regelmäßige Prüfungen zu etablieren, um potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Ein jährliches Website-Audit zur Barrierefreiheit kann hier wertvolle Einblicke liefern und Sie vor Überraschungen schützen.
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Hinweis
Dieser Blogartikel setzt sich mit gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen auseinander. Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen auf dieser Webseite sind vielmehr allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem Rechtsexperten einholen.
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Madison Oren auf unsplash.com